Zahlen Sie keine 27,5% Kapitalertragsteuer, die Sie nicht schulden.
Qualifizierte Mitarbeiter internationaler Organisationen in Österreich sind von der KESt befreit — aber nur, wenn die Portfolios korrekt strukturiert sind. Die meisten sind es nicht.
Von PwC geprüft. Auf Ihren Status zugeschnitten.
Nach Artikel 34 des Wiener Übereinkommens und den Sitzstaatabkommen zwischen der Republik Österreich und den in Wien ansässigen internationalen Organisationen sind qualifizierte Mitarbeiter nicht zur Zahlung österreichischer Kapitalertragsteuer (KESt) auf Kapitalerträge verpflichtet.
In der Praxis löst der Standard-Depotauszug einer österreichischen Bank automatisch 27,5% Quellensteuer aus. Unsere Struktur — von PwC geprüft und von hunderten diplomatischen Klienten genutzt — hält Ihr Portfolio konform und wahrt gleichzeitig die Ihnen gesetzlich zustehende Befreiung.
Was Nichtstun kostet.
Passen Sie die Eingaben an und sehen Sie, was 27,5% KESt Sie bei einem Portfolio Ihrer Größe kosten würden — Geld, das Sie möglicherweise gar nicht schulden.
See what your tax-exempt status is worth.
Diplomats and qualifying international organisation staff in Austria are not liable for 27.5% capital gains tax (KESt) when structured correctly.
Estimated KESt (27.5%) avoided on portfolio gains over 15 years, based on a 6.0% annual return. Figures are illustrative — your actual eligibility and savings depend on your organisation, contract type and personal circumstances.
Der Rechner zeigt eine vereinfachte Schätzung der KESt (27,5%) auf Kapitalerträge und dient nur zur Illustration. Er stellt keine Steuerberatung dar. Die tatsächliche Berechtigung und Ersparnis hängt von Ihrer Organisation, Ihrem Vertragstyp, Ihrem Wohnsitzstatus und Ihren persönlichen Umständen ab und muss individuell bestätigt werden.
Vertrauen in Wiens internationaler Community.
Die Berechtigung hängt von Ihrem Vertragstyp, Ihrer Organisation und Ihrem persönlichen Aufenthaltsstatus ab. Wir bestätigen Ihre Befreiung, bevor eine Strukturierung beginnt.
Drei Schritte. Diskret und gründlich.
Berechtigungsprüfung
Wir bestätigen Ihren KESt-Befreiungsstatus anhand Ihres Vertrags und Ihrer Organisation.
Konforme Struktur
Wir eröffnen und strukturieren Portfolios so, dass Ihre Befreiung gewahrt bleibt — von PwC geprüft.
Laufende Beratung
Halbjährliche Portfolio-Reviews, jährliche Steuerkoordination und direkter Beraterzugang zwischen den Terminen.
- Portfolios so strukturieren, dass die KESt-Befreiung erhalten bleibt
- Global diversifizierte, kostengünstige ETF- & Fondsmandate
- Koordination mit Ihrem Steuerberater im Heimatland
- Pensionskonsolidierung über mehrere Länder hinweg
- Jährliche Überprüfung und Rebalancing
- Gebundene Versicherungs- oder Strukturprodukte verkaufen
- Einzelaktien auf Provisionsbasis handeln
- Renditen versprechen oder mit Performance werben
- Versteckte Retrozessionen vereinnahmen
- Druck ausüben oder nachverkaufen — niemals
Was Klienten zuerst fragen.
Erfahren Sie, was Ihre Befreiung wert ist.
30 Minuten mit einem Senior-Berater. Ohne Verpflichtung, ohne Verkaufsdruck.
